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Nachfolgend sollen einige interessante Entscheidungen, die von Gerichten in Fällen mit Betrugshintergrund erlassen wurden, in
ihren Leitsätzen zusammen gefasst werden. Um unredlichen Zeitgenossen nicht die Möglichkeit zu bieten, sich an dieser Stelle in rechtlicher Hinsicht für ihr betrügerisches Vorhaben “anleiten” zu lassen und ihren Vortrag
entsprechend einzurichten, wird ausschließlich solche Rechtsprechung dargestellt, die keinerlei Motivationen bei entsprechenden Gruppen erwecken oder sie in irgendeiner Weise unterstützen können, sondern diese von ihrem
Vorhaben eher abhalten sollten. Durch diese Vorgabe wird ein Anspruch auf inhaltliche Vollständigkeit der folgenden Darstellung zwangsläufig ausgeschlossen. |
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Erstattung vorgerichtlicher GutachterkostenWenn ein
Versicherer bereits vorgerichtlich im Interesse seiner Beweisführung ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt und im Prozess den Beweis des manipulierten Unfalls führt, müssen ihm auch die
vorgerichtlichen Gutachterkosten erstattet werden. (BGH, Beschluss vom 23.05.2006, NJW 2006, 2415 mit Anm. in NJW-Spezial
2006, 354) |
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Klageabweisung bei ausstehendem Nachweis bei mangelnder Abgrenzbarkeit von Alt- und NeuschädenKommt ein gerichtlich bestellter Sachverständiger zu dem Ergebnis, dass es im Hinblick auf das Gesamtschadensbild nicht möglich sei, die
Schadenspositionen, die wirklich auf den Unfall zurück zu führen sind, tatsächlich und vor allem auch betragsmäßig von denjenigen abzugrenzen, bei denen eine solche Feststellung nicht getroffen
werden kann, ist der Anspruch insgesamt abzuweisen. (OLG Köln, NZV 1999, 378) |
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Erstattung vorgerichtlicher DetektivkostenDie Kosten
vorgerichtlich veranlasster Ermittlungen (z.B. Detektivkosten) können notwendige und damit von dem Unterliegenden zu erstattende Kosten eines anschließend geführten gerichtlichen
Deckungsprozesses im Sinne von § 91 ZPO sein, wenn der Versicherer Anlass zu der Annahme hatte, dass der Versicherungsfall lediglich vorgetäuscht war, er diesem Verdacht durch Einschaltung
Dritter nachgegangen war und sich der Ermittlungsaufwand in angemessen Grenzen hielt. (OLG Düsseldorf, ZfS 2006, 169)
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Sofern Sie weitere interessante Gerichtsentscheidungen zum Thema Betrugsabwehr kennen, die unseren oben aufgestellten Bedingungen entsprechen, freuen
wir uns über einen Hinweis. |
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